Überblick Software Zeiterfassung
Hier finden Sie Informationen zu unserer Software zur Zeiterfassung. Die Softwarekomponenten können als integriertes Gesamtsystem zusammen mit unseren Hardwarekomponenten (Zeiterfassungsterminal Timi, Zutrittssteuerungen AC-10a und AC-20a) eingesetzt werden.
Zeiterfassung im Einsatz
Für viele Unternehmen ist flexible Arbeitszeit ein wichtiges Mittel zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Die Zeiterfassung leancom time optimiert Planung, Erfassung und Auswertung der Arbeitszeiten.
Beispiel 1: Maschinenbaubetrieb
Das Unternehmen gliedert sich in Fertigung, Konstruktion und Verwaltung. Dem über das Jahr ungleichmäßigen Arbeitsanfall soll durch flexible Arbeitszeit Rechnung getragen werden. Mitarbeiter/-innen aus Konstruktion und Verwaltung erhalten ein Gleitzeitkonto auf dem sie in "Spitzenlastzeiten" bis zu 100 Stunden ansparen können, die in Zeiten mit geringerer Auslastung wieder abgebaut werden. Für in der Fertigung beschäftige Mitarbeiter/-innen wird zusätzlich ein Jahresarbeitszeitkonto angelegt, dass durch angewiesene Mehr- und Minderarbeit im Laufe des Jahres auf- und wieder abgebaut wird. Außerdem berechnet das System automatisch Zuschlagszeiten für Nachtarbeit und erkennt selbständig operative Schichtwechsel. Die Ergebnisse werden von der Zeiterfassung an die Lohnrechnung übergeben.
Beispiel 2: Stadtverwaltung
Die meisten Tätigkeiten sind nicht ausschließlich an konkrete Ansprechzeiten gebunden, so dass Spielraum für flexible Arbeitszeit vorhanden ist. Die Mitarbeiter/-innen können, mit Gleitzeit besser als bei fester Arbeitszeit, berufliche und persönliche Anforderungen in Einklang bringen was sich auch auf die Qualität ihrer Arbeit auswirkt. Das Zeiterfassungssystem objektiviert und vereinheitlicht die Erfassung und das Führen des Gleitzeitkontos. Außerdem erfolgt eine Kontrolle der vereinbarten Kernzeiten. Zusätzlich wird das System zur Urlaubsplanung und Abrechnung sonstiger Abwesenheiten genutzt. Die Zutrittskontrolle schaltet die Türen während der Sprechzeiten auf. In den übrigen Zeiten sind nur Mitarbeiter/-innen mit ihrer Ausweiskarte zutrittsberechtigt.
